Wes Geistes Kind der staatliche Verfassungsschutz (BfV) ist, erkennt man bereits zu Beginn seiner Geschichte. Der erste Präsident des Verfassungsschutzes Otto John war zwar ein ehemaliger Naziwiderständler, der unter der Aufsicht der Allierten eingesetzt worden war. Aber schon sein Vizepräsident Albert Radke war ein ehemaliger nationalsozialistischer Offizier mit engen Verbindungen zur Gestapo und zur Spionageabwehr. Als Oberst war Radke an den Untersuchungen gegen die Teilnehmer des Attentats vom 20. Juli 1944 beteiligt. Er hat dann auch das ehemalige nationalsozialistische Parteimitglied Richard Gerken kontaktiert, der dann beim BfV für die Rekrutierung weiterer ehemaliger Nationalsozialisten mit Gestapo- bzw. Geheimdiensterfahrung sorgte. Genaueres zum sogenannten Verfassungsschutz und zu seiner „Durchseuchung“ mit ehemaligen Nazis kann man bei der Humanistischen Union nachlesen: Das Problem Verfassungsschutz.
Schon an dieser gewollten Durchseuchung des BfV mit ehemaligen Nazis läßt sich die eigentliche antikommunistische Stoßrichtung dieses InlandsGeheimdienstes ablesen: „Der nationalsozialistische Antikommunismus qualifizierte die ehemaligen Gestapo-, SS- und SD-Leute offenbar für ihre Tätigkeit beim Inlandsgeheimdienst, der von Anbeginn an die Aufgabe hatte, Linke zu beobachten und zu verfolgen“. Einen besonderen Ausdruck fand diese Linkenhatz 1972 mit dem sogenannten „Radikalenerlass“. Mit dem wurden von den Verfassungsschutzämtern angehende Beamte auf ihre „Verfassungstreue“ überprüft, angeblich unabhängig von Rinks oder Lechts. Tatsächlich wurden beispielsweise in Bayern zwischen 1973 und 1980 102 Bewerber aus dem linken Spektrum abgelehnt und nur zwei aus dem rechten Spektrum. Wie wenig diese ideologische SchutzStaffel der Machthaber (iSS) mit der Verfassung am Hut hatte und hat, ergibt sich aus dem damals ständig gebrauchten Begriff „Verfassungsfeind“. Den gibt es im Grundgesetz Art. 21 nicht. Dort ist nur von Verfassungswidrigkeit die Rede. Die kann aber nur das Bundesverfassungsgericht feststellen. Die iSS brauchte also einen anderen, möglichst schwammigen Begriff ohne Grundgesetzbezug, um massenhaft Linke verfolgen zu können. Bespitzelt wurden damals in der Zeit von 1973 bis 1980 3,5 Millionen Menschen.
Die Linkenhatz des iSS ist das eine, sein vertrauensvolles und schützendes Verhältnis zum Rechtsterrorismus das andere. Allein die Verwicklung des iSS in die Terrorismusgeschichte des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) spricht eine deutliche Sprache. Wie sehr der iSS in den Rechtsterrorismus des NSU verwickelt war, läßt sich beispielsweise an seinem Mitarbeiter Andreas Temme festmachen. Ein Freund von Andreas Temme, nämlich Jürgen S. „war Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma. Der Geldtransporter wurde in unmittelbarer Nähe zweier NSU-Mordtaten registriert, einmal in Nürnberg am 9. Juni 2005, als Ismail Yasar ermordet wurde, und das zweite Mal in München, sechs Tage später, als Theodoros Boulgarides erschossen wurde.“ Dieser Jürgen S. gab Andreas Temme auch ein Alibi für den 9. September 2000, „an dem der Blumenhändler Enver Şimşek in Nürnberg-Langwasser mit fünf Schüssen ermordet wurde“. Der hessische Verfassungsschutzbeamte Andreas Temme war im April 2006 auch vor Ort, „als der junge Deutsch-Türke Halit Yozgat in seinem Internetcafé erschossen wurde“. Der Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke, Stephan Ernst, „war Teil der hessischen Neonaziszene und hatte Kontakt zur "Quelle" des V-Mann-Führers Andreas Temme“. Über weitere „Schnittmengen: Ein Polizeichef, die Kiesewetter-Familie, der Verfassungsschutz und der NSU“ wird auch von Telepolis berichtet. Die verfügbaren Berichte über die Verwicklung des iSS in den Rechtsterrorismus des NSU sind überhaupt so zahlreich, daß ich sie gar nicht alle aufzählen kann.
Geheimer Prüfbericht - der BND bricht dutzendfach Gesetz und Verfassung ist der Titel eines Berichtes von netzpolitik.org vom 01.09.2016. Dieser Skandal erregte damals großes Aufsehen. Aufgedeckt wurde er vom damaligen Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar, nicht vom iSS. Es wäre aber die Aufgabe eines funktionierenden Verfassungsschutzes gewesen, die verfassungswidrigen Machenschaften des BND aufzuklären; denn als seine Kernaufgabe sieht er selbst die Verteidigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Staates. Dazu zählt auch die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht. Der BND gehört zur „vollziehenden Gewalt“, die illegale Praxis des BND hätte vom iSS also aufgedeckt werden müssen. Aber so von Schlapphut zu Schlapphut? Und der BND ist ja erst recht im Auftrag der Machthaber unterwegs, nicht für Recht, Gesetz und Verfassung.
Mit dem Begriff „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ hat sich die iSS endgültig einen Begriff geschaffen, der noch weit schwammiger ist als der Begriff „Verfassungsfeind“. In Kombination mit dem seit der Corona-Fake-Pandemie eingeführten Begriff „Verschwörungstheorie“ kann die iSS alles diffamieren, was nicht in die von den Machthabern und ihren Politkasperln geduldete Ideologie passt. Dies äußert sich schon in der einführenden Definition: „Verschiedene Akteure instrumentalisierten das Protestgeschehen gegen Corona-Schutzmaßnahmen, um losgelöst von jeder sachbezogener Kritik eine tatsächlich verfassungsfeindliche Agenda zu verfolgen. Dies äußert sich unter anderem in einer aggressiven Agitation gegen Repräsentanten und Institutionen des Staates, um dessen Legitimität systematisch zu untergraben.“ Auch hier ist schon mal nicht von „verfassungswidrig“, sondern von „verfassungsfeindlich“ die Rede. Wer jetzt noch „demokratisch gewählte Repräsentanten des Staates“ beispielsweise als Politkasperl verspottet, delegitimiert den Staat. Das gilt auch, wenn man zu gewaltfreiem Widerstand aufruft („Ignorieren gerichtlicher Anordnungen und Entscheidungen“ oder „zu Widerstandshandlungen gegen die staatliche Ordnung“). Der Vorwurf des Antisemitismus gegen alle, die sich nicht mit iSS-geduldeter Kritik zufriedengeben, darf natürlich nicht fehlen, weil der ja das Totschlagsargument schlechthin ist. Man darf auch dem WEF nicht unterstellen, daß er mit dem Great Reset nicht seine wohlklingende Agenda zur Rettung der Welt verfolgen, sondern schlicht die ökonomische und politische Herrschaft der konzerngestützten transnationalen Machthaber sichern will. Auch damit delegitimiert man den Staat. Ziel des iSS ist es offensichtlich, einen faschismusähnlichen Totalitarismus zu verwirklichen, ohne die durch die Nazis diskreditierten Gewaltmethoden anwenden zu müssen.
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